Nutzungsbedingungen, virtuelles Hausverbot und Konkludenten-Vertrag - CleverInfo

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Nutzungsbedingungen, virtuelles Hausverbot und Konkludenten-Vertrag

Allgemeines

Nutzungsbedingungen
_1. Mitglied werden kann jeder Mensch, der seinen Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz hat. Ausgenommen sind
      diejenigen, für die nachfolgendes virtuelles Hausverbot besteht. Ich behalte mir jedoch vor, ohne Angabe von Gründen
      Mitgliedsanträge abzulehnen oder bestehende Mitgliedschaften zu beenden. Es besteht keinerlei Anspruch auf Mitgliedschaft.
_2. Das Mindestalter für die Beantragung der Mitgliedschaft beträgt 21 Jahre.
_3. Die zu verwendende Sprache ist genderfreies deutsch.
_4. Die Mitgliedschaft ist kostenlos.
_5. Die Leistungen, mit Ausnahme derer die ausdrücklich als kostenpflichtig gekennzeichnet sind, sind kostenlos.
_6. Ehrlichkeit bei den Angaben im Mitgliedsantrag sowie beim Kontakt mit anderen Mitgliedern ist zwingend.
_7. Es ist untersagt, jemandem für den das virtuelle Hausverbot besteht Zugang zu gewähren oder einen anderweitigen Vorteil zu
      verschaffen.
_8. Es ist untersagt, persönliche Daten anderer Mitglieder an Nichtmitglieder weiterzugeben oder ihnen zugänglich zu machen.
_9. Für alle, die beim Mitgliedsantrag falsche Angaben machen, gegen das virtuelle Hausverbot verstoßen oder einem vom virtuellen
      Hausverbot Betroffenen in irgendeiner Weise unterstützen, tritt sofort nachfolgender Konkludenten-Vertrag in Kraft.
10. Eltern haften für ihre Kinder.
11. Das virtuelle Hausverbot und der  Konkludenten-Vertrag sind Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen.
12. Es gelten die Nutzungsbedingungen und der Datenschutz des Tages, an welchem der Mitgliedsantrag abgesendet wird.
13. Gerichtsstand ist der Wohnort des Seitenbetreibers.

Virtuelles Hausverbot
Das virtuelle Hausverbot besteht für:
_1. Angestellte/Beschäftigte bei Bund, Land, Kommune oder EU
_2. Antifa-Mitglieder
_3. Arbeitgeber, die Arbeitnehmer wegen deren politischer Einstellung entließen oder anderweitig sanktionierten
_4. AWO-Mitarbeiter und -vorstände - ab Betriebs-/Filialleiter aufwärts
_5. Bankmitarbeiter und -vorstände - ab Filialleiter aufwärts sowie alle Mitarbeiter, die jemals für die Kreditvergabe zuständig waren
_6. Beitragsservice-/GEZ-Mitarbeiter
_7. Caritasmitarbeiter und -vorstände - ab Betriebs-/Filialleiter aufwärts
_8. Demonstranten, die für ihre Teilnahme bezahlt wurden oder einen anderen Vorteil erzielten
_9. Denunzianten
10. Diakoniemitarbeiter und -vorstände - ab Betriebs-/Filialleiter aufwärts
11. Erzieher, die ihnen anvertraute Kinder/Jugendliche indoktrinierten oder zur Teilnahme an Veranstaltungen/Demonstrationen
      nötigten
12. Flüchtlingshelfer und -bürgen
13. Inkassofirmen-Mitarbeiter
14. Journalisten, Redakteure sowie Politsendungsmoderatoren der Mainstream-Medien und deren Vorgesetzte
15.
Juristen
16. Kirchenmitarbeiter katholischer oder evangelischer Glaubensrichtung - ab Pfarrer aufwärts
17. Kommentarschreiber, die für ihre Beiträge bezahlt wurden oder einen anderen Vorteil erzielten ("Trolle")
18. Lehrer, die Schüler indoktrinierten oder zur Teilnahme an Veranstaltungen/Demonstrationen nötigten
19. Piloten, die Chemtrails versprühten
20. Prominente, die ihre Bekanntheit für politische Propaganda mißbrauchten
21.
Schufamitarbeiter
22. Steuerberater

Es ist unerheblich, ob die Zugehörigkeit noch besteht oder bereits beendet ist.
Für alle, die das BRD-System durch handeln oder unterlassen unterstützten, sich aber nicht in der Auflistung wiederfinden, gilt ebenfalls dieses virtuelle Hausverbot!
Für Österreich und die Schweiz gilt das virtuelle Hausverbot auch bei abweichenden Bezeichnungen analog.


Ausgenommen von diesem virtuellen Hausverbot sind:
_1. Angehörige/Mitarbeiter von Feuerwehr, THW, Rettungsdiensten und Krankenhäusern
_2. Angehörige/Mitarbeiter aus den Bereichen Pflege, Erholung und Tourismus
_3. Angehörige/Mitarbeiter aus dem Bereich Müllentsorgung
_
4. Autobahnmeistereimitarbeiter
_5. Bauhofmitarbeiter
_6. Bundeswehrangehörige einschließlich ziviler Mitarbeiter ausschließlich Generäle
_7. Landschaftspflegekräfte
_8. Recyclinghofmitarbeiter
_9. Reinigungskräfte
10. Stadtbibliotheksmitarbeiter
11. Stadtwerkemitarbeiter
12. Verkehrsbetriebemitarbeiter

Diejenigen, welche nachweislich während ihrer Zugehörigkeit zu einer dieser vom virtuellen Hausverbot betroffenen Gruppen ohne Rücksicht auf eigene Nachteile versuchten, ihre Kollegen über die Rechtslage der BRD aufzuklären und niemals gegen Deutsche handelten oder wegen ihrer richtigen und somit nicht systemkonformen Handlungen sanktioniert wurden, sind ebenfalls von diesem virtuellen Hausverbot ausgenommen. Dies gilt auch für diejenigen, die vor mehr als zehn Jahren letztmalig einer vom virtuellen Hausverbot betroffenen Gruppen angehörten und zu keinem Zeitpunkt gegen einen Deutschen handelten.

Für Österreich und die Schweiz gelten die Ausnahmen vom virtuellen Hausverbot analog.

Konkludenten-Vertrag


Vertrag
über Schadenersatz


zwischen
dem Seitenbetreiber von CleverInfo (www.cleverinfo.de)
(nachfolgend Seitenbetreiber genannt)

und
den Menschen, die durch das virtuelle Hausverbot ausgeschlossen sind, sich durch Falschangaben im Mitgliedsantrag oder auf andere Weise unrechtmäßig Zugang verschaffen oder dies versuchen
und
den Menschen, die durch ihren rechtmäßigen Zugang Menschen für die das virtuelle Hausverbot gilt
unterstützen oder persönliche Daten anderer Mitglieder an Nichtmitglieder weitergeben oder
ihnen zugänglich machen

(nachfolgend Vertragspartner genannt)


kommt durch konkludentes Handeln der folgende Vertrag zustande:


1. Vertragszweck

Vertragszweck ist, daß sich im CleverInfo-Mitgliederbereich (www.cleverinfo.de) keine Menschen aufhalten, die durch das virtuelle Hausverbot ausgeschlossen sind oder sich durch Falschangaben im Mitgliedsantrag oder auf andere Weise unrechtmäßig Zugang verschafften.

2. Inkrafttreten des Vertrages
Dieser Vertrag tritt mit Absenden des Mitgliedsantrages oder durch den unrechtmäßigen Zugang zum Mitgliederbereich beziehungsweise dessen Versuch in Kraft.

3. Schadenersatz
Sowohl das Ereignis, welches das Inkrafttreten des Vertrages auslöst, als auch jede weitere Handlung bei CleverInfo (www.cleverinfo.de) verpflichtet den Vertragspartner und seine Erfüllungsgehilfen zum Schadenersatz nach Punkt 4 dieses Vertrages. Alle Beteiligten haften gesamtschuldnerisch und unbegrenzt und unterwerfen sich ohne Einrede der Verjährung der sofortigen Zwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen.

4. Höhe des Schadenersatzes
Die Höhe des Schadenersatzes richtet sich nach dem jeweiligen Ereignis. Der Schadenersatz ist für jeden einzelnen Beteiligten fällig
.

Der Vertragspartner ist nicht vom virtuellen Hausverbot betroffen.

Ereignis

Vertragspartner

Erfüllungsgehilfe

Absenden des Mitgliedsantrages mit falschen Angaben

100 Unzen physisches Gold pauschal

20 Unzen physisches Gold pauschal

Versuch, sich unter Umgehung des Mitgliedsantrages Zugang zum Mitgliederbereich zu verschaffen

500 Unzen physisches Gold pauschal

100 Unzen physisches Gold pauschal

Unter Umgehung des Mitgliedsantrages Zugang zum Mitgliederbereich verschafft

1.000 Unzen physisches Gold pauschal

200 Unzen physisches Gold pauschal

Unterstützung eines vom virtuellen Hausverbot Betroffenen

2.000 Unzen physisches Gold pauschal

400 Unzen physisches Gold pauschal

Persönliche Daten anderer Mitglieder an Nichtmitglieder weitergegeben oder ihnen zugänglich gemacht

3.000 Unzen physisches Gold pauschal

600 Unzen physisches Gold pauschal

Der Vertragspartner ist vom virtuellen Hausverbot betroffen.

Ereignis

Vertragspartner

Erfüllungsgehilfe

Absenden des Mitgliedsantrages mit falschen Angaben

1.500 Unzen physisches Gold pauschal

300 Unzen physisches Gold pauschal

Versuch, sich unter Umgehung des Mitgliedsantrages Zugang zum Mitgliederbereich zu verschaffen

3.000 Unzen physisches Gold pauschal

600 Unzen physisches Gold pauschal

Unter Umgehung des Mitgliedsantrages Zugang zum Mitgliederbereich verschafft

5.000 Unzen physisches Gold pauschal

1.000 Unzen physisches Gold pauschal

4.1 Sofern geltendes Recht einen höheren Schadenersatz vorsieht oder zuläßt, tritt automatisch diese Regelung in Kraft.
4.2 Im Falle einer wie auch immer gearteten Abwertung des physischen Goldes bezieht sich die Höhe des Schadenersatzes auf nicht
      weniger als die Kaufkraft am 01.01. des Jahres, in dem der Vertrag in Kraft getreten ist.

5. Fälligkeit des Schadenersatzes
5.1 Der Schadenersatz wird mit jedem Eintritt eines Ereignisses nach Punkt 4 dieses Vertrages sofort fällig, ohne daß es hierzu einer
      Aufforderung bedarf.
5.2 Der Schadenersatz ist dem Seitenbetreiber bis zum folgenden Monatsende in physischem Gold gemäß Punkt 4 dieses Vertrages
      in marktüblicher Stückelung auszuhändigen. Entstehende Kosten des Transfers tragen der Vertragspartner und seine
      Erfüllungsgehilfen.
5.3 Erfolgt die Aushändigung nicht innerhalb der Frist nach Punkt 5.2 dieses Vertrages, tritt automatisch Verzug ein, der mit
      10% Jahreszins zu verzinsen ist.

6. Haftung
6.1 Kann der Vertragspartner nicht ermittelt werden, haftet der Inhaber des Internetanschlusses, von welchem aus das Ereignis
      ausgelöst wurde.
6.2 Eltern haften für ihre Kinder.

7. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam beziehungsweise ungültig sein oder werden, tritt an deren Stelle eine rechtlich wirksame Bestimmung, die dem beabsichtigten Vertragszweck am nächsten kommt, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht. Die übrigen Vertragsinhalte bleiben hiervon unberührt.

Stand: 23.02.2021

 
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